So etwas kann passieren. Sofern Beschädigung durch eventuell beteiligte Dritte, wie eine Spedition, ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde verpflichtet, das Möbelstück vollumfänglich zu bezahlen. Natürlich wird der entsprechende prozentuale Anteil am Mietzins kulant angerechnet. Eventuell gezahlte Kautionen werden anteilig, bis zur Klärung, in Höhe der Schadenssumme einbehalten.